Das Berliner Testament ist ein Beispiel für ein gemeinschaftliches Testament. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten, in dem sie vertragsähnliche Bindungswirkungen für die jeweiligen letztwilligen Verfügungen begründen. Diese Bindung hat Vor- und Nachteile, die gut überlegt werden sollten. Schließlich kann sich in der Familie an der Lebenssituation nach dem Tod des ersten Ehegatten noch einiges ändern, was durch allzu enge Bindungen nicht mehr berücksichtigt werden kann. Andererseits sollen die Bindungswirkungen gerade bei Patchworkfamilien bewirken, daß beispielsweise die Kinder des zuerst versterbenden Ehegatten im Schlußerbfall nicht leer ausgehen, da sie als Stiefkinder des länger lebenden Ehegatten nicht einmal einen Pflichtteilsanspruch haben. (Ausführlicher zum Berliner Testament bei Patchworkfamilien: Erbfall des Monats November 2012)