Für die kontinuierliche Fortbildung wird Rechtsanwalt Stefan Mannheim jedes Jahr die Fortbildungsbescheinigung des DeutschenAnwaltVereins (DAV) verliehen. Für die besondere fachliche Qualifikation mit der Zertifizierung als Fachanwalt für Erbrecht hat er der Rechtsanwaltskammer große Praktische Erfahrung mit Erbfällen und
Erbschaftsteuerfällen sowie intensive Fortbildung und umfangreiche Prüfungen der Fachkompetenz nachgewiesen.
Rechtsanwalt Mannheim nimmt am elektronischen Rechtsverkehr mit qualifizierter elektronischer Signatur teil. Er kann also Klagen, Mahnanträge oder auch Mitteilungen ans Handelsregister per Mausklick versenden. Die Ziele der Mandanten werden somit schneller durchgesetzt, da der Einsatz der modernen Technik die Postlaufzeit zur Vergangenheit macht. Dabei wird mit sicheren Übertragungswegen und Verschlüsselung der Nachrichten sichergestellt, daß Datenschutz auf hohem Niveau gewährleistet ist.
Wir haben einen neuen Standort! Besuchen Sie uns jetzt in der Uhlandstraße 16, 70182 Stuttgart. Freuen Sie sich auf unsere gewohnte Qualität an unserem neuen Ort!