Seit 2012 ist das Zentrale Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin zuständig für die Registrierung derjenigen Urkunden, die Auswirkungen auf die Erbfolge haben können; davor waren die Testamentskarteien bei den Standesämtern dafür zuständig. Die Urkunden werden unverändert bei den Notaren und Gerichten verwahrt, die hierfür zuständig sind. Das Zentrale Testamentsregistererfüllt vor allem die Funktion, als zentrale Stelle Informationen über die relevanten Urkunden und den Lagerort zu sammeln, so daß das Nachlaßgericht die Testamentseröffnung vorbereiten kann.