Ein Wohnrecht kann in der Art vereinbart werden, daß eine Person eine Immobilie einer anderen Person benutzen darf zu den Bedingungen, die sie miteinander vereinbaren. Meistens wird dabei vereinbart, daß keine Miete bezahlt werden muß. Oft gibt es auch ausdrückliche Regelungen zu der Frage, wer welche Kosten trägt und wie die Beteiligten es in der Zukunft mit Renovierungen und Sanierungen halten wollen. Ein schuldrechtliches Wohnrecht ist formfrei, kann also beispielsweise auch mündlich vereinbart werden; dann ist es freilich nicht einfach, den genauen Inhalt der Vereinbarungen festzustellen, wenn die Beteiligten sich später über irgendeine Frage nicht einig sind. Ein besonderes Risiko besteht dann, wenn der Eigentümer wechselt; größere Sicherheit bietet ein Wohnungsrecht, das im Grundbuch eingetragen ist.

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