Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden durch ein neues Testament oder durch Vernichtung des bisherigen Testaments. Beim gemeinschaftlichen Testament ist ein einseitiger Widerruf durch Zustellung einer notariellen Erklärung vorzunehmen.
Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden durch ein neues Testament oder durch Vernichtung des bisherigen Testaments. Beim gemeinschaftlichen Testament ist ein einseitiger Widerruf durch Zustellung einer notariellen Erklärung vorzunehmen.