Bei dieser Art der Vermächtnisanordnung bekommt der Vermächtnisnehmer nur einen von mehreren Gegenständen, die im Testament zur Auswahl gestellt werden. Die Entscheidung, welcher konkrete Gegenstand es sein soll, wird dabei in der Regel einem Dritten überlassen, beispielsweise einem Testamentsvollstrecker. Das Wahlvermächtnis bietet sich an, wenn zur Zeit der Testamentserrichtung noch nicht klar ist, welche Person welchen konkreten Gegenstand lieber haben möchte als einen anderen, etwa wenn Patenkinder jeweils ein Schmuckstück oder einen anderen Gegenstand mit Erinnerungswert aus dem Nachlaß erhalten sollen.