Leicht zu verwechseln sind Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung, zumal in Testamenten oft nicht klar geregelt wird, was von beidem gemeint ist. Ein Vorausvermächtnis ist die Zuwendung eines Gegenstands, den ein Erbe zusätzlich zum Erbteil bekommt; er bekommt ihn im „Voraus“, also vor der Aufteilung des Nachlasses.

Die richtige Regelung ist aber auch im Hinblick auf die Erbschaftsteuer wichtig. Vergünstigungen für ein Familienheim oder für Betriebsvermögen können nur dann sinnvoll genutzt werden, wenn den eine Fortführung im Rahmen der Anordnungen des Testaments auch konkret möglich ist. Wenn die Vermögenswerte sich im Laufe der Jahre unterschiedlich entwickeln, kann das zu Schwierigkeiten führen.

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