Alternative Bezeichnung: Letztwillige Verfügung: Oberbegriff für Regelungen zur Vermögensnachfolge im Erbfall. Derartige Verfügungen sind beispielsweise Erbeinsetzung, Enterbung, Vermächtnisanordnung, Teilungsanordnung, Auflage, Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Letztwillige Verfügungen werden in einem Testament oder Erbvertrag geregelt.
Es gibt auch Regelungen auf den Todesfall, die außerhalb des Erbrechts geregelt werden, zum Beispiel eine Schenkung auf den Todesfall oder eine Bezugsberechtigung bei einer Lebensversicherung (Vertrag zu Gunsten Dritter auf den Todesfall).