Nach dem Todesfall findet beim Nachlaßgericht ein Termin zur Testamentseröffnung statt. Wer ein Testament findet, soll es so schnell wie möglich dort abliefern, nicht auf einen förmlichen Termin warten. Nachlaßrichter können die Beteiligten zur Testamentseröffnung laden, die erschienenen Erben können dann schon Erklärungen abgeben wie etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft oder auch die Annahme eines Testamentsvollstreckeramts. Oft läuft es aber ganz anders als man es sich vorstellt oder aus dem Film kennt: Häufig werden nur einzelne Beteiligte zur Testamentseröffnung geladen oder die Testamente werden sogar „vom Schreibtisch aus“ eröffnet, ohne daß irgendein Erbe anwesend wäre. Wichtig ist der Termin zur Testamentseröffnung aber auch für den Beginn diverser Fristen, etwas zur Ausschlagung einer Erbschaft. Wer bei der Testamentseröffnung anwesend war, weiß seit diesem Moment, welche letztwilligen Verfügungen ihn betreffen. Alle anderen haben diese Kenntnisse oft erst dann, wenn ihnen die „Niederschrift über die Testamentseröffnung“ (Eröffnungsprotokoll des Nachlaßgerichts) per Post zugestellt wird.

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