Im deutschen Erbrecht spielt sie nur dann eine Rolle, wenn Auslandsbezug mit Nachlaßspaltung vorliegt. Durch die EU-Erbrechtsverordnung ist das nur noch selten der Fall. Sofern jedoch eine romanische Rechtsordnung für den Erbfall gilt, was beim Wegzug nach Frankreich, Italien oder Spanien bei fehlender Rechtsberatung zu den Folgen des Umzugs der Fall sein kann, dann haben bestimmte Verwandte die „Reserve“, eine Mindesterbquote mit umfangreichen Mitspracherechten in der Erbengemeinschaft. Im deutschen Erbrecht dagegen kann jeder Verwandte enterbt werden, nächste Angehörige haben hier nur den Pflichtteil ohne Mitspracherecht in der Erbengemeinschaft.