Im Erbrecht gibt es regionale Besonderheiten. In Baden-Württemberg gab es bis vor Kurzem das staatliche Notariat, das auch Nachlaßgericht war (Bezirksnotar und Amtsnotar). Das Erbrecht für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe hat regionale Besonderheiten, die unter dem Stichwort Hoferbe beschrieben werden.