Durch die Rechtswahl wird festgelegt, welches nationale Recht für einen Sachverhalt gilt. In letztwilligen Verfügungen kann inzwischen bestimmt werden, daß das Erbrecht der Staatsangehörigkeit gelten soll anstelle des Rechts des letzten “gewöhnlichen Aufenthaltsortes”. Bei mehreren Staatsangehörigkeiten kann der zukünftige Erblasser sich eine davon aussuchen. Sinnvoll ist es dabei, die sachlichen Konsequenzen zu bedenken und nicht durch eine emotionale Entscheidung unbeabsichtigte Konsequenzen für die Erben herbeizuführen.

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