Mit einem Quotenvermächtnis bekommt der Vermächtnisnehmer einen Anteil (Quote) am Nachlaß bzw. am Wert des Nachlasses, ohne Erbe zu werden. Damit den Hinterbliebenen und dem Nachlaßrichter klar ist, ob nicht doch eine Erbeinsetzung oder tatsächlich nur ein Vermächtnis gemeint ist, muß hier die letztwillige Verfügung besonders sorgfältig formuliert werden.