Ein Pflichtteilsverzicht ist sinnvoll für alle, die kein Risiko hinterlassen möchte, daß das Erbe nicht so reibungslos verteilt werden kann wie im Testament vorgesehen wegen Pflichtteilsansprüchen von Kindern (bei Kinderlosen auch: Eltern!!!) oder Ehegatte, die weniger bzw. gar nichts erben sollen. Der Verzicht muß sorgfältig vom Fachmann formuliert werden, damit er nicht später wegen Irrtümern angefochten werden kann. Außerdem gibt es Formvorschriften, die zu beachten sind, beispielsweise die notarielle Beurkundung.