Parentel ist ein Fachausdruck im Erbrecht für eine Gruppe von Verwandten, die dieselben Eltern haben. Das Parentelsystem gilt im deutschen Verwandtenerbrecht für die ersten drei Erbordnungen.
Parentel ist ein Fachausdruck im Erbrecht für eine Gruppe von Verwandten, die dieselben Eltern haben. Das Parentelsystem gilt im deutschen Verwandtenerbrecht für die ersten drei Erbordnungen.