Das notarielle Testament ist eine Alternative zum handschriftlichen Testament. Wenn der letzte Wille maschinengeschrieben sein soll, führt in Deutschland kein Weg an der notariellen Form vorbei. Der Notar ist ein öffentlicher Amtsträger, muß also gerade bei Ehegattentestamenten und Erbverträgen neutral beraten, keinesfalls im Interesse eines von mehreren Beteiligten der Urkunde. Der Notar hilft als Fachmann dabei, fachlich zutreffende Formulierungen zu den gewünschten Regelungen zu finden. Er soll sich auch von der Testierfähigkeit überzeugen. Die Praxis zeigt allerdings, daß Bemerkungen des Notars hierzu wenig wert sind, da er weder die Ausbildung noch die Zeit hat, einen Demenztest oder eine Untersuchung auf Psychosen vorzunehmen, die man den Betroffenen oft nicht an der Nasenspitze ansieht. Die meisten Mandanten würden sich derartige Tests auch verbitten; nur bei erkennbaren Problemen ist der Notar verpflichtet, seine Zweifel in der Urkunde zu erwähnen. Anfechtungen wegen Testierunfähigkeit sind daher für einen Rechtsanwalt bei notariellen Testamenten keinesfalls schwieriger als bei eigenhändigen Testamenten.

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