Der Nacherbe wird erst Erbe, wenn der Vorerbe ihm die Erbschaft herauszugeben hat. Der Nacherbfall kann in der letztwilligen Verfügung bestimmt werden, etwa bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters des Nacherben. Im übrigen tritt die Nacherbfolge beim Tod des Vorerben ein.

Wir sind umgezogen

Wir haben einen neuen Standort! Besuchen Sie uns jetzt in der Uhlandstraße 16, 70182 Stuttgart. Freuen Sie sich auf unsere gewohnte Qualität an unserem neuen Ort!