Ein Testament kann grundsätzlich schon ein 16-jähriger beim Notar wirksam errichten. Handschriftliche Verfügungen von Todes wegen sind allerdings nur wirksam, wenn der Testator am Tag der Errichtung bereits volljährig (=18 Jahre alt) war.
Ein Testament kann grundsätzlich schon ein 16-jähriger beim Notar wirksam errichten. Handschriftliche Verfügungen von Todes wegen sind allerdings nur wirksam, wenn der Testator am Tag der Errichtung bereits volljährig (=18 Jahre alt) war.