Das Legat ist ein anderes Wort für ‚Vermächtnis‘. Es hat lateinischen Ursprung und wird in der Fachsprache der Erbrechtler gelegentlich für die Unterscheidung zwischen verschiedenen (gesetzgeberischen) Ausgestaltungen verwendet. Das Damnationslegat des deutschen Rechts gibt dem Begünstigten einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Erben auf Erfüllung des Vermächtnisses. Dagegen sehen manche ausländische Rechtsordnungen vor, daß ein Vindikationslegat den Vermächtnisnehmer automatisch zum Eigentümer des vermachten Gegenstands werden läßt.