Nachdem sich die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bewußt dagegen entschieden habe, daß ihr Zusammenleben vom Gesetzgeber reglementiert wird, kommen sie in der gesetzlichen Erbfolge auch nicht vor. Die Testierfreiheit gibt ihnen freilich die Möglichkeit, mit Testament oder Erbvertrag Regelungen zur finanziellen Absicherung nach einem Todesfall zu treffen.

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