Bei der vorweggenommenen Erbfolge ist manchmal eine Kettenschenkung erforderlich, um ausreichende Steuerfreibeträge zu nutzen. Das bietet sich beispielsweise dann an, wenn ein Ehegatte viel Vermögen hat, der andere Ehegatte sehr wenig, und ein Kind eine große Schenkung erhalten soll. Die Steuer richtet sich nämlich nach dem jeweiligen 2-Personen-Verhältnis: Was bekommt das Kind vom Vater geschenkt und was bekommt es von der Mutter geschenkt; das sind 2 getrennte Steuertatbestände. Es kann jeweils der Kinderfreibetrag genutzt werden. Wenn der Freibetrag nicht ausreicht, kann eine Schenkung zwischen den Elternteilen vorbereiten, daß beide Freibeträge für die Schenkungsteuer genutzt werden. Zwischen den Eltern als Ehegatten bleiben eine Schenkung im Rahmen des Ehegattenfreibetrags steuerfrei, der höher ist als der Freibetrag eines Kindes. Damit die Kettenschenkung auch vom Finanzamt akzeptiert wird, sollte eine Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Steuerexperten die Details absichern.

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