Pflegeheime und deren Personal dürfen nichts annehmen, was über die vereinbarte Bezahlung hinausgeht, also vor allem keine Geschenke und keine Erbschaften. Damit soll vor allem verhindert werden, daß eine Notlage der Heimbewohner ausgenutzt wird. Wer sich trotzdem für gute Pflege im Testament „bedanken“ möchte, sollte das auf keinen Fall vor dem Todesfall bekanntgeben, sonst ist die Zuwendung unwirksam.

Wir sind umgezogen

Wir haben einen neuen Standort! Besuchen Sie uns jetzt in der Uhlandstraße 16, 70182 Stuttgart. Freuen Sie sich auf unsere gewohnte Qualität an unserem neuen Ort!