In der gesetzlichen Erbfolge (ohne Testament) erben Halbgeschwister oft mit einer anderen Erbquote als vollwertige Geschwister. Das liegt daran, daß die gesetzliche Erbfolge im Stammbaum nach Linien und Stämmen gleichmäßig verteilt: Halbgeschwister haben nur 1 gemeinsamen Elternteil, während vollwertige Geschwister 2 gemeinsame Elternteile haben.