Die Güterstandsschaukel ist ein Hin- und Herwechseln zwischen zwischen zwei Ehegüterständen. Am häufigsten wird dabei die Zugewinngemeinschaft durch Vereinbarung der Gütertrennung beendet und vor dem Wechsel zurück zur Zugewinngemeinschaft der konkret berechnete Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten übertragen. Damit läßt sich Erbschaft-/Schenkungsteuer sparen. Auch auf Pflichtteilsansprüche der Kinder kann das Auswirkungen haben.