Der Güterstand eines Ehepaars beeinflußt auch das Erbrecht: Je nach Güterstand sind die Erbquoten von Witwe/Witwer einerseits und Verwandten andererseits unterschiedlich hoch. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bekommt der länger lebende Ehegatte eine pauschal um ein Viertel des Nachlasses erhöhte Erbquote. In der ehevertraglichen Gütertrennung soll der Ehegatte so wenig wie möglich vom Vermögen des anderen abbekommen. Bei der Gütergemeinschaft gehört ihm/ihr sowieso schon die Hälfte des Gesamtguts.