Beim Gradualsystem erben von den Verwandten diejenigen, die vom Verwandtschaftsgrad her am nächsten am Erblasser dran waren. Der Verwandtschaftsgrad wird nach der Anzahl an Geburten bestimmt, die die Verwandtschaft vermitteln. Beispielsweise sind Eltern Verwandte ersten Grades, Geschwister zweiten Grades, Neffen und Nichten ebenso wie Urgroßeltern dritten Grades. Im deutschen Verwandtenerbrecht gilt das Gradualsystem ab der 4. Erbordnung.