Sobald mehrere Länder an einem Rechtsfall beteiligt sind, können sich die unterschiedlichen nationalen Regelungen gegenseitig widersprechen. Das Eherecht wirkt sich in den verschiedenen Rechtsordnungen in sehr unterschiedlicher Weise auf Erbfälle aus. Seit ein paar Jahren ermöglicht ein Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich, daß durch Ehevertrag die deutsch-französische Wahl-Zugewinngemeinschaft geschlossen werden kann, die in beiden Ländern nach den gleichen Regeln beurteilt wird.