Bei letztwilligen Verfügungen ist die richtige Wortwahl sehr wichtig. In der Umgangssprache werden „vererben“ und „vermachen“ immer wieder als Synonyme verwendet, obwohl es sich um zwei sehr verschiedene Fachausdrücke handelt. Hier werden häufig Fehler gemacht, die zu Schwierigkeiten bei der Erteilung eines Erbscheins oder gar zum Streit zwischen den Erben mit einem Erbprozeß vor Gericht führen.