Wenn kein Erbe ermittelt werden kann oder alle in Frage kommenden Personen ihre Erbschaft ausgeschlagen haben, wird der Staat (Fiskus) Ersatzerbe. Somit ist sichergestellt, daß bei jedem Nachlaß jemand für die Abwicklung zuständig ist. Zuständig ist in Baden-Württemberg der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg. Wenn ein Erblasser im Inland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte, fällt die Erbschaft dem Bund an.

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