Häufig besteht der Wunsch, daß das Vermögen in der Familie bleibt, also das Familienvermögen über die Erbgänge hinaus erhalten wird. Bei präziser juristischer Betrachtung hat jedes einzelne Familienmitglied sein eigenes Vermögen. Jeder Erbe und jeder Vermächtnisnehmer kann normalerweise frei verfügen über die Zuwendung aus dem Nachlaß; außerdem kommt es vor, daß angeheiratete Verwandte im nächsten Erbfall einen Teil des Familienvermögens erhalten und an ihre Verwandten weiter vererben werden. Außerdem werden immobilienlastige Vermögen und Familienunternehmen von der Erbschaftsteuer bedroht, weil diese Sachwerte ggf. kurzfristig verkauft werden müssen, um Erbschaftsteuer zu bezahlen. Mit einem individuell passenden Testament kann jedoch dafür gesorgt werden, daß das Vermögen nicht aus der Familie „abwandert“.

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