Für den Fall, daß ein Erbe vor dem Erblasser stirbt oder die Erbschaft ausschlägt oder erbunwürdig ist, kann ein Ersatzerbe eingesetzt werden.
Für den Fall, daß ein Erbe vor dem Erblasser stirbt oder die Erbschaft ausschlägt oder erbunwürdig ist, kann ein Ersatzerbe eingesetzt werden.