Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, in dem die Erbanstellung festgestellt wird.  Es gibt den Gesamterbschein, in dem sämtliche Miterben aufgeführt sind. Außerdem kann ein Teilerbschein beantragt werden, der lediglich die Stellung eines einzelnen Miterben bescheinigt, in dem aber die weiteren Miterben nicht genannt werden. Für Auskünfte und (teilweise) Berichtigungen von Registern wie etwa dem Grundbuch kann ein Teilerbschein ausreichen, für Verfügungen über Nachlaßgegenstände ist jedoch in aller Regel ein Gesamterbschein erforderlich. Ausgestellt wird der Erbschein vom Nachlaßgericht. Wenn sich die Unrichtigkeit später herausstellt, kann der Erbschein eingezogen werden.

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