Durch Testament oder Erbvertrag kann eine Person enterbt werden. Dann geht der Nachlaß an die anderen Erben, die in Ihrer letztwilligen Verfügung genannt sind. Falls niemand zum Erben eingesetzt ist, erben dann die gesetzlichen Erben mit Ausnahme des Enterbten. Bestimmten nahen Angehörigen steht bei Enterbung der Pflichtteil zu.

Wir sind umgezogen

Wir haben einen neuen Standort! Besuchen Sie uns jetzt in der Uhlandstraße 16, 70182 Stuttgart. Freuen Sie sich auf unsere gewohnte Qualität an unserem neuen Ort!