Beim „digitalen Nachlaß“ geht es darum, ob und wie der Erbe oder andere Hinterbliebene Zugriff auf eMails und Social Media-Accounts des Verstorbenen im Internet haben, was mit den Daten in der Cloud oder der eigenen Website des Erblassers geschieht. Durch Online-Bezahlsysteme mit Guthaben und auch durch „virtuelle Währungen“ hat das Ganze auch eindeutig finanzielle Auswirkungen. In Deutschland gibt es zu diesem spannenden Thema auch noch ein Viertel Jahrhundert nach dem Start des WorldWideWeb noch kaum Rechtsprechung der Gerichte. Die Regelungen für die modernen Sachverhalte sind überwiegend in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Diensteanbieter und in den allgemeinen Gesetzen (BGB, UrheberrechtsG, DatenschutzG …) geregelt. Bei der Auslegung der Gesetze ist auch immer wieder eine „Modewelle“ zu beobachten, bei der veränderte Meinungen und Stimmungen der Mehrheit der Bevölkerung als Argument für eine Veränderung bei der Anwendung der Gesetze genutzt werden. In diesem Zusammenhang ist eine Studie des Vodafone Institut für Gesellschaft und Kommunikation GmbH aus dem Januar 2016 interessant, wonach gerade deutsche Verbraucher eine sehr große Vorliebe für ihre digitale Privatsphäre haben, also Datenschutz wohl wichtiger schätzen als beispielsweise den Zugang der Hinterbliebenen zu eMails auf einem Webserver, in denen neben privaten Inhalten auch Nachrichten über Onlinekäufe zu finden wären.

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