Die deutsch-französiche Wahl-Zugewinngemeinschaft ist ein spezieller Güterstand, der bei grenzüberschreitenden Ehen durch einen Ehevertrag eingegangen werden kann. Der Zugewinn wir dann auch im Todesfall nach besonderen Regelungen berechnet wird.
Die deutsch-französiche Wahl-Zugewinngemeinschaft ist ein spezieller Güterstand, der bei grenzüberschreitenden Ehen durch einen Ehevertrag eingegangen werden kann. Der Zugewinn wir dann auch im Todesfall nach besonderen Regelungen berechnet wird.