In keinem Testament sollte das Datum fehlen, an dem es errichtet wurde. In die Gästeliste meint es zwar auch ohne Datum wirksam. Wenn der letzte Wille später zum vorletzten Willen wird, kann man allerdings ohne Datumsangabe kaum feststellen, was jetzt eigentlich die aktuellste und damit verbindliche Verfügung sein soll.

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