Gute Zwecke unterstützen ist ein häufiger Wunsch von Menschen. Zu Lebzeiten kann dafür gespendet werden, was man nicht zum eigenen Leben benötigt. Immer wieder kommt die Frage auf, ob nach dem Tod das restliche Vermögen oder ein Teil davon an eine caritative Einrichtung gegeben werden kann. Möglich ist das. Im Erbrecht bieten sich die Erbeinsetzung oder das Vermächtnis an, daneben im Einzelfall auch eine Auflagenbegünstigung oder eine (Zu-)Stiftung. Sehr wichtig ist dabei, daß die begünstigte Einrichtung mit der exakten Bezeichnung genannt wird und möglichst auch mit dem Zusatz ihrer Rechtsform, da häufig neben einer solchen Einrichtung eine namengleiche Förderstiftung oder ein Förderverein steht und es somit zu Verwechslungen kommen kann.
In aller Regel sind wohltätige Einrichtungen sogar von der Erbschaftsteuer befreit, weil sie von der Finanzverwaltung als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich eingestuft werden.