Der Erbe muß gemäß BGB § 1968 die Bestattungskosten tragen. Außerdem regeln die Bestattungsgesetze, daß die nächsten Angehörigen für die Bestattung sorgen müssen. Wenn ein naher Angehöriger, der nicht Erbe ist, die Bestattung bezahlt hat, kann er vom Erben die Kosten ersetzt verlangen. Umstritten ist, ob die Kosten der Grabpflege auch zu den Bestattungskosten zählen; bisher ist das wohl nur für die erste Bepflanzung des Grabes anerkannt.

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