Mit einem Behindertentestament soll ein Verwandter wirtschaftlich abgesichert werden, der als Folge schwerer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann. So unterschiedlich Behinderungen sind, so verschieden ist auch der Bedarf nach einer individuellen Regelung. Beim einen müssen „nur“ körperliche Gebrechen ausgeglichen werden, beim anderen statt dessen oder auch zusätzlich fehlende Geschäftsfähigkeit, Wahnvorstellungen oder Verschwendungssucht. Daher wird ein gutes Behindertentestament immer von den Mustertexten der Formularsammlungen abweichen, um eben den konkreten Bedürfnissen gerade dieses behinderten Menschen gerecht zu werden. Die meisten Behindertentestamente greifen auf eine Kombination aus Dauertestamentsvollstreckung mit detaillierten Verwaltungsregeln im Testament und einer letztwillig angeordneten Nacherbfolge zurück. Wichtig ist vor allem, daß der Pflichtteilsanspruch eines behinderten Kindes nicht mit allzu vielen Belastungen und Beschwerungen „riskiert“ wird, insbesondere durch eine zu niedrige Erbquote. Damit es keine Interessenkollisionen gibt, sollte der Testamentsvollstrecker nicht gleichzeitig Betreuer des behinderten Erben sein. Wegen der drohenden Streitigkeiten mit Behörden empfiehlt sich gerade im Rahmen des Behindertentestaments ein Jurist mit Schwerpunkt Erbrecht als Testamentsvollstrecker.

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