Testamentarische Begünstigungen (Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflagenbegünstigung) können unter Bedingungen gestellt werden. Es gibt ausscheidende und auflösende Bedingungen, je nachdem ob etwas sein soll, sobald die Bedingung erfüllt ist oder ob es solange sein soll, bis die Bedingung erfüllt ist. Wenn eine Bedingung dazu führt, daß eine Begünstigung wegfällt, stellen sich einige praktisch wichtige Fragen, z.B. was mit den Nutzungen und Aufwendungen geschehen soll: Darf der bisherige Begünstigte die Nutzungen behalten oder muß er für die Nutzung dem neuen Begünstigten etwas bezahlen? Kann der bisherige Begünstigte Ersatz für Aufwendungen verlangen, wenn er beispielsweise bei einem Immobilienvermächtnis Renovierungskosten oder womöglich einen Anbau auf dem Grundstück bezahlt hat? Ein gutes Testament verwendet Bedingungen nur, wenn diese Fragen durchdacht und die Verfügung dann auch für einen Außenstehenden eindeutig formuliert ist.

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