Mit einer Auflage (BGB § 1940) im Testament kann eine Person oder ein „sachlicher Zweck“ etwas zugewendet bekommen. Auf diesem Weg kann beispielsweise ein Geldbetrag für die Grabpflege oder zur Versorgung eines Haustiers bereitgestellt werden.
Mit einer Auflage (BGB § 1940) im Testament kann eine Person oder ein „sachlicher Zweck“ etwas zugewendet bekommen. Auf diesem Weg kann beispielsweise ein Geldbetrag für die Grabpflege oder zur Versorgung eines Haustiers bereitgestellt werden.