Ein Alleinerbe bzw. eine Alleinerbin ist der/die einzige Erbe, hat also keine Miterben.  Es ist aber möglich, anderen Personen durch Vermächtnisse einzelne Vermögenswerte zuzuwenden. Die alleinige Verfügungsberechtigung bleibt dann aber beim Alleinerben, der auch als einziger Auskünfte über Bankverbindungen usw. verlangen darf. Eine Ausnahme von der Verfügungsberechtigung gibt es nur dann, wenn der Erblasser Testamentsvollstreckung angeordnet hat.

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