Wenn ein Mensch sich an einem Ort aufhält, an dem er wegen außerordentlicher Umstände kein „normales“ Testament vor einem Notar errichten kann (z.B. weil er während eines Schneesturms auf dem Gipfel der Zugspitze festsitzt), kann ein Nottestament vor drei Zeugen errichten. Damit es wirksam ist, müssen die Zeugen allerdings BGB § 2250 und einige Vorschriften des Beurkundungsgesetzes beachten, sonst ist es unwirksam. In aller Regel ist es einfacher und sicherer, ein eigenhändiges Testament zu schreiben oder einen Notar zur Beurkundung herbeizuholen.