Bei Nachlässen fällt mir immer wieder eines auf: Wertgegenstände sind so gut versteckt, daß selbst die eigenen Kinder der Erblasser sie nicht finden. Was finden die Erben, wenn die ältere Generation derart kreativ Wertsachen versteckt, daß sie leicht übersehen werden können? Hilfreich ist die Überlegung: Soll ich Wertsachen verstecken- was finden die Erben?
Ist es sinnvoll, Wertsachen zu verstecken?
Meistens geht es darum, daß Angst vor Einbrechern der Grund ist, Bargeld und Schmuck zu verstecken. Ist das wirklich sinnvoll? Im Zweifel kennen professionelle Einbrecher die vermeintlich guten Verstecke für Bargeld, Schmuck, Goldmünzen usw. sowieso. Nur die Erben und Testamentsvollstrecker schauen nicht unbedingt in allen theoretisch denkbaren Verstecken nach den Wertsachen, von denen sie gar nichts ahnen. Ein gutes Versteck ist schließlich deshalb gut, weil es vor anderen geheim gehalten wird.
Beispiel für problematisches Versteck
Aktuell haben wir einen Erbfall, in dem ein Schmuckstück der besten Freundin als Vermächtnis zugewendet wurde. Der Testamentsvollstrecker und der Alleinerbe haben es aber nicht einmal bei der zweiten gründlichen Suche in der Wohnung der Erblasserin gefunden. Später ist es durch reinen Zufall aufgetaucht. Das kleine Schmuckstück war nämlich nicht beim sonstigen Schmuck, sondern in der Küche in einer zusammengeknüllten Plastiktüten versteckt. Dieses Beispiel zeigt, daß ein gutes versteck problematisch sein kann. Einerseits wollte die Erblasserin, daß dieses Schmuckstück nach ihrem Tod an ihre beste Freundin geht. Aber es wurde erst einmal nicht gefunden. Was nicht gefunden wird, wird eher als weggefallen angesehen, so wie es auch geregelt ist in BGB § 2169 Abs. 1. Dann bekommt die beste Freundin nichts. Und diejenigen Wertsachen, die nicht gefunden werden, kommen bei der Wohnungsräumung leicht zum Sperrmüll. Das ist dann sicher nicht im Sinn der Erblasser.
Wertsachen auffindbar machen
Wie stellt man sicher, daß später einmal die Erben die versteckten Wertsachen auffinden werden? Umsichtige Erblasser werden ihre Wertgegenstände so aufbewahren, daß diese auch nach dem Todesfall gefunden werden. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten, zum Beispiel:
– im Schließfach aufbewahren (mit angemessener Versicherungssumme),
– dort aufbewahren, wo es der Erbe oder Testamentsvollstrecker vermutet (beispielsweise Schmuck im Nachttisch),
– verständliche Hinweise auf Verstecke an die Personen geben, die den Erbfall einmal abwickeln werden (Erben, Testamentsvollstrecker),
– eine Liste, auf der die Verstecke genannt sind, im Bankschließfach aufbewahren – und regelmäßig nachschauen, ob sie noch aktuell ist.
Für weitere gute Ideen bin ich offen, schreiben Sie mir gerne an info@Kanzlei-SMannheim.de