Erbfall des Monats - Dezember 2019

“Weihnachtsgeschenk”: old Macdonald had a farm

Ein ganz besonderes Weihnachtsgeschenk bekommt Fiona MacDonald von Ihrem Onkel Paddy MacDonald: Er ist gerade in Rente gegangen und hat seine Farm in Irland erst einmal stillgelegt. Die Felder hat Old MacDonald jetzt an benachbarte Bauern verpachtet. Er ist von seinem Aussiedlerhof ins nächste Dorf gezogen, damit er näher am Pub ist, in dem sich die Dorfgemeinschaft regelmäßig trifft. Das alte Bauernhaus hat er an Freunde günstig vermietet. Danach ging er in der nächsten Stadt zum irischen Solicitor (Rechtsanwalt), um die Schenkung seiner Grundstücke an seine Nichte vorzubereiten, die für ihren Arbeitsplatz nach Deutschland gezogen ist.
Damit alles glatt läuft, sollte ein Fachmann für Schenkungen (Rechtsanwalt oder Notar) gefragt werden. Für Schenkungen können aber auch Steuern anfallen. Damit die beiden sich die Schenkung auch leisten können, dürfen die Steuern nicht allzu teuer sein. Old MacDonald und seine Nichte brauchen also kompetente Berater für deutsches und irisches Schenkungs- und Steuerrecht. Damit nicht das Sprichwort „viele Köche verderben den Brei“ zur Geltung kommt, sollten die Berater in diesen Bereichen möglichst breites Wissen auf hohem Niveau haben. Auf deutscher Seite ist das gewährleistet bei einem Fachanwalt für Erbrecht, zu dessen Ausbildung sowohl Schenkungsrecht und Internationales Privatrecht als auch Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht gehören. Dann fehlt „nur“ noch ein irischer Jurist, der die Grundstücksschenkung vorbereitet und entweder selber die irischen Steuern mit berät oder einen irischen Steuerberater hinzuzieht. Nachdem der Onkel in Irland und die Nichte in Deutschland leben und beide sich über alles einig sind, beauftragt Paddy einen irischen Solicitor und Fiona einen deutschen Fachanwalt.
Die einfachste Frage ist in diesem Fall die Frage nach der Beurkundung des Vertrags über die Immobilienschenkung. Die Formalien der Verträge richten sich nach irischem Recht, weil die Grundstücke ja dort liegen. Die Unterschrift des Beschenkten kann daher jeder Rechtsanwalt beglaubigen, es ist kein Notar erforderlich. Auch der deutsche Rechtsanwalt kann die Beglaubigung der Unterschrift des Beschenkten vornehmen, das wird vom irischen Grundbuchamt akzeptiert. Freilich sollte der deutsche Anwalt die englische Sprache und das Irische Recht gut genug beherrschen, um die Bedeutung der Unterschrift seines Mandanten zutreffend einschätzen zu können. Bevor die Beurkundung vorgenommen wird, sollte aber auch abgeschätzt werden, welche Folgen der Vertrag haben wird.
Dafür ermitteln die Juristen nun den Wert der Immobilien des Bauernhofs und kommen auf rund eine halbe Million Euro. Das liegt in beiden Ländern eigentlich deutlich über dem Freibetrag der beschenkten Nichte bei der deutschen Schenkungsteuer und bei der irischen Capital Acquisitions Tax (CAT). Die Kriterien für die Besteuerung und Vergünstigungen (=Subventionen) sind in jedem Land anders. Deutsche Agrarsubventionen aus dem Erbschaftsteuergesetz und Bewertungsgesetz greifen bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die dann mit maximal mit 10% des wirklichen Verkehrswerts angesetzt werden. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien der beiden beteiligten Länder für die Privilegien der Landwirte genau anders herum geregelt: Im einen Land müssen landwirtschaftliche Grundstücke für die Vergünstigung mindestens eine bestimmte Anzahl an Jahren verpachtet sein, im anderen Land höchstens für eine bestimmte Dauer. Es gibt jedoch einen Bereich, in dem für die Schenkung des Hofs die indirekten Agrarsubventionen (Steuervorteile) beider Länder gleichzeitig gewährt werden. Jetzt muß Old MacDonald „nur“ noch dafür sorgen, daß die Laufzeit der Pachtverträge genau in diesem Zeitfenster liegt. Nachdem er zuerst verpachtet hat und erst danach die Beratung zur Schenkung begann, ist es reiner Zufall, daß wir den Fall retten konnten und lediglich für das nicht landwirtschaftlich genutzte Wohnhaus etwas Schenkungsteuer anfällt. Genauso gut hätte es aber auch schiefgehen können, wenn die Dauer der Pachtverträge entweder zu kurz oder zu lang gewesen wäre. Die Lehre aus diesem Fallbeispiel ist: Bei wichtigen Entscheidungen mit großen Auswirkungen wie zum Beispiel Betriebsaufgabe oder Hofübergabe sollte man sich immer zuerst vom kompetenten Fachmann beraten lassen erst danach vollendete Tatsachen schaffen.

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