Erbfall des Monats - Mai 2026

Was tun bei Mahnbescheid gegen den Erblasser?

Zur Abwechslung gibt es diesen Monat einen Erbstreit, den Sie mögen werden – weil Sie in solchen Fällen nur gewinnen können!  Lesen Sie in meinem Erbfall des Monats, was Sie tun können bei einem Mahnbescheid gegen den Erblasser.

Gelber Briefumschlag im Briefkasten des Erblassers

Der Erbe schaute gelegentlich nach der Post im Briefkasten der Erblasserin.  Darin war ein gelber Briefumschlag.  Wer sich auskennt, hat schon eine Befürchtung und geht jetzt schon von einer amtlichen Zustellung aus.  So war es auch in diesem Fall:  Ein Mahnbescheid wurde erlassen gegen die Verstorbene, weil die Telefongesellschaft meinte, eine Rechnung sei nicht bezahlt worden.  Der Erbe wird Rechtsnachfolger des Verstorbenen (BGB § 1922 Gesamtrechtsnachfolge).  Damit haftet der Erbe auch für alle Verbindlichkeiten des Erblassers.

Mahnbescheid gegen den Verstorbenen

Tatsächlich hatte sich der Erbe schon ein paar Wochen davor vergewissert, daß alle Telefonrechnungen bezahlt waren.  Irgend etwas was aber falsch bearbeitet worden.  Die Telefongesellschaft hat dann einfach einen Mahnbescheid gegen den verstorbenen Kunden beantragt.  Kann der Erbe des Verstorbenen als kleine Einzelperson eine Chance haben gegen einen großen Telefonkonzern?  Eine Situation wie David gegen Goliath, und da hatte auch schon der vermeintlich Schwächere die besseren Karten.  Es kommt darauf an, was man kann und was man daraus macht.

Was tun bei Mahnbescheid gegen Erblasser?

Muß es einen nicht von vornherein verunsichern, wenn ein Mahnbescheid im Briefkasten liegt?  Ernst nehmen muß man jeden Mahnbescheid.  Das Mahngericht prüft nämlich nur Formalien, keinesfalls aber von Amts wegen die Berechtigung der angemahnten Forderung.  Darum muß sich der Empfänger selber kümmern.  Sonst kommt wenige Wochen später ein Vollstreckungsbescheid hinter dem Mahnbescheid gegen den Erblasser her.  Und danach geht die Zwangsvollstreckung los.  Falls die Forderung im Mahnbescheid berechtigt ist, würde ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid jedoch nur unnötige weitere Prozeßkosten verursachen.  Deshalb ist es wichtig zu überlegen, was man am besten macht.  Dabei kann ein Rechtsanwalt helfen, der mit seiner Ausbildung fundierte Fachkenntnisse und Erfahrung mit Erbrecht im Zivilprozeß hat.  Beim Fachanwalt für Erbrecht sollte diese Fachkompetenz vorhanden sein.

Prozeßkosten für Mahnverfahren

Ein schönes Detail an solchen Fällen ist, daß die Erben ihren Rechtsanwalt nicht selber zahlen müssen.  Der Mahnbescheid gegen eine verstorbene Person ist nämlich unzulässig.  Der Rechtsanwalt der Erbe wird wissen, wie er ein sogenanntes streitiges Verfahren beantragt.  Und in diesem Verfahren kann der Erbe nur gewinnen, weil der Mahnbescheid gegen die verstorbene Person unzulässig war.  Das Gericht weiß das allerdings erst, wenn es in der richtigen Form vorgetragen wird.  Dabei hilft ein guter Rechtsanwalt als Fachmann für diese Fragen.  Ein wichtiges Argument ist:  Wer verstorben ist, wenn ein Mahnbescheid zugestellt wird, der kann logischerweise keine Prozeßpartei sein.  Danach wird der Antragsteller im Mahnverfahren, also im aktuellen Erbfall des Monats die Telefongesellschaft, den Prozeß sicher verlieren.  Damit schuldet sie dem Erben Erstattung der Prozeßkosten, die auf seiner Seite angefallen sind.

Erstattung der Prozeßkosten

Jetzt muß der Anwalt des Erben nur noch eine Kostenentscheidung des Richters und anschließend beim Rechtspfleger einen Kostenfestsetzungsbeschluß gegen den Antragsteller beantragen.  Im Gesetz steht dieses Detail zwar nicht ausdrücklich drin.  In der ständigen Rechtsprechung ist es aber anerkannt, daß der Erbe der verstorbenen Beklagten die Erstattung seiner Prozeßkosten verlangen kann.  Dazu gehören auch Kosten für einen Rechtsanwalt.  Diese Anwaltskosten zahlt also der Gegner, der einen Mahnbescheid gegen eine verstorbene Prozeßpartei beantragt hat.  Der Erbe bekommt am Ende das Honorar für seinen Rechtsanwalt erstattet.

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