Wie kann man mit einem Testament seine Vermögensnachfolge so einfach regeln wie möglich? Wir haben gerade einen Fall in Bearbeitung, an dem man gut lernen kann, welche Fehler mit einfachen Mitteln vermieden werden können.
Einfacher Sachverhalt zur unkomplizierten Vermögensnachfolge
Ein alleinstehender Rentner hat keine Kinder. Sein Bruder ist der nächste Verwandte, allerdings ist er ungefähr gleich alt. Und der Bruder hat genug Vermögen, daß er die Erbschaft auch nicht brauchen wird. Daher ist die Idee, ein Testament zu schreiben, das einen Großteil des Vermögens einer wohltätigen Organisation zukommen läßt und mehreren jüngeren Verwandten bestimmte Sachen und überschaubare Geldbeträge zuweist. Diese Verwandten wohnen recht weit weg, die wohltätige Organisation soll möglichst wenig Aufwand mit der Abwicklung des Nachlasses haben. Nachdem der ältere, vermögende Herr („Testator in spe“) einen Vortrag zum Vererben besucht hat, möchte er das Testament von dem Fachanwalt für Erbrecht formulieren lassen, den er durch den Vortrag kennt. Dabei soll der Rechtsberater auch beachten, daß der Vermögensübergang im Erbfall möglichst unkompliziert ablaufen soll. Soweit ist dieser Fall der Planung einer Vermögensnachfolge ziemlich einfach.
Entwurf eines Testaments mit Rechtsberater
Für den spezialisierten Rechtsanwalt ist der Entwurf eines passenden Testaments für diese Vermögensnachfolge ein überschaubarer Aufwand ohne Schwierigkeiten. Man muß nur die Formvorschriften für die Errichtung eines Testaments beachten und die Fachausdrücke richtig verwenden, beispielsweise den wichtigen Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis. Und freilich sollte man auch daran denken daß ein Begünstigter auch einmal wegfallen kann, weil er entweder vor dem Testator verstirbt oder die letztwillige Zuwendung aus dem Testament ausschlägt. Für die Abwicklung ist es sinnvoll, einen Fachmann als Testamentsvollstrecker vorzusehen, damit die Begünstigten es möglichst einfach haben. Wenn der Testamentsvollstrecker Erfahrung mit korrekter Nachlaßabwicklung hat und auch eine Erbschaftsteuererklärung so abgeben kann, daß keine Verschlungen von der Steuerpflicht übersehen werden, dann ist dieser zukünftige Erbfall sehr leicht abzuwickeln. Der Entwurf eines Testaments geht an den Testator, damit er mögliche Änderungswünsche einbringen kann oder das Testament gleich abschreibt.
Komplizierter als nötig
Der Fall wird nun etwas komplizierter, als es nötig wäre. Der Testator läßt den Testamentsentwurf zunächst liegen und versucht auf seine Art, die Vermögensnachfolge einfach zu regeln: Damit der Testamentsvollstrecker es leichter hat, räumt der er erst einmal sein Haus auf und verschenkt im Lauf der folgenden Monate große Teile seiner beweglichen Habseligkeiten. Dafür reist er dann immer wieder mehrere Wochen mit einem Kofferraum voller Gegenstände durchs Land, um Verwandte zu besuchen und ihnen im Lauf des mehrtägigen Besuchs kleine Mengen seiner Sachen zu schenken.
Richtige Prioritäten für einfach geregelte Vermögensnachfolge
Sinnvoller wäre es, er würde sein Testament aufschreiben und unterschreiben, damit alles wichtige geregelt ist. Ein Testament nützt nur dann etwas, wenn es tatsächlich errichtet wurde. Wenn nur ein Entwurf für ein Testament vorliegt, bringt das im Todesfall gar nicht; dann würden die gesetzlichen Erben zum Zuge kommen, die in den Vorstellungen unseres Testators gerade nicht vorgesehen sind. Nachdem er seinen letzten Willen verbindlich geregelt hat, kann er die Sachen, die er nicht mehr braucht verschenken. Der Testamentsvollstrecker wird den Rest erledigen. Das ist viel einfacher und belastet den Testator nicht unnötig. Mit den richtigen Prioritäten läßt sich die Vermögensnachfolge oft sehr einfach regeln. Jedenfalls klappt das mit Hilfe eines kompetenten Beraters, der den Fall strukturiert und sein Fachwissen und seine Praxiserfahrung einbringt.