Erbfall des Monats - Februar 2015

Unterhalt für Hinterbliebene eines Unfallopfers

Ein besonders tragischer Erbfall entstand vor Kurzem durch einen tödlichen Verkehrsunfall. Ein Kleinunternehmer fuhr mit seinem Motorroller einen Schleichweg entlang, geriet dabei unter einen Lastwagen und wurde tödlich verletzt. Er hinterließ drei Kinder, das jüngste davon war nicht einmal ein Jahr alt.

Durch den Todesfall stellt sich nun die Frage, was die Hinterbliebenen von wem bekommen können. Die Kinder können nicht nur Ihren Teil der Erbschaft verlangen, die aus dem Vermögen des Verstorbenen besteht. Wenn der Unfall vom Lastwagenfahrer (mit-)verursacht wurde, kommen auch Unterhaltsansprüche gegen ihn und gegen die Kraftfahrzeugversicherung in Frage. Dieser Ansprüche ergeben sich aus BGB § 844 II als „Ersatzansprüche Dritter bei Tötung“. Die Berechnung des Unterhaltsanspruchs ist schwierig, weil man eine Prognose anstellen muß, welches Einkommen das Unfallopfer im Laufe seines Lebens gehabt hätte. Daraus errechnet sich dann der Unterhalt der Kinder.

Die Kinder des Opfers des tödlichen Unfalls haben außerdem Ansprüche gegen die Rentenkasse einen Anspruch auf Waisenrente. Daneben kann es auch Leistungen von privaten Versicherungen geben, die der Erblasser abgeschlossen hat.

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