Erbfall des Monats - September 2023

Steuervorteile trotz Verzögerungen

Steuervorteile  sind etwas schönes, wenn man sie nutzen kann.  Manche Steuervorteile sind an Fristen gebunden, auch wenn diese nicht so eindeutig im Gesetz zu sehen sind.  Ein Beispiel dafür ist das „Familienheim“, das bei der Erbschaftsteuer für Witwen steuerfrei bleibt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.  Es reichte für die Ausnahme von der Erbschaftsteuer nicht aus, daß das Wohnhaus oder die Eigentumswohnung für den Erblasser der Hauptwohnsitz war und die Witwe nach dem Erbfall zehn Jahre lang darin wohnt.  Die Finanzverwaltung verlangt außerdem, daß das unverzüglich gemacht und geregelt wird.  Wenn eine Erbengemeinschaft das Eigentum am Familienheim an die Witwe allein überträgt, sollte das innerhalb von sechs Monaten geschehen.
Damit das gemacht werden kann, ist in der Regel ein Erbschein erforderlich.  Ein Erbnachweis “in öffentlicher Form“ ist nötig, damit der Notar die Übertragung des Eigentums auf die Witwe beim Grundbuchamt erreichen kann.  Im Erbfall des Monats ging aber einiges schief, so daß die Erben deutlich mehr als sechs Monate brauchen, um den Nachlaß entsprechend aufteilen zu können:
Das Nachlaßgericht vertippt sich bei der Adresse eines Miterben, der zum Antrag auf einen Erbschein angehört werden soll.  Das Schreiben des Nachlaßgerichts wurde von der Post mehrmals zurückgeschickt mit dem Hinweis „an dieser Adresse unbekannt“.  Anstatt die eigene Akte zu lesen oder den Antragsteller nach der richtigen Adresse seines Miterben zu fragen, fragte die Sachbearbeiterin beim Nachlaßgericht am Ende beim Einwohnerregister nach der aktuellen Anschrift des Miterben.  Das dauerte auch wieder einige Zeit.
Die Erben wollten immer wieder beim Nachlaßgericht nachfragen, wann der Erbschein denn nun endlich erteilt wird.  Die Beamtinnen beim Nachlaßgericht waren aber nie erreichbar, weder gingen sie ans Telefon noch antworteten sie auf Briefe.  Insgesamt acht Monate dauerte es, bis der Erbschein endlich erteilt wurde.  Eigentlich muß die Witwe aber innerhalb von sechs Monaten mit ihren Miterben beim Notar vereinbart haben, daß sie das Familienheim bei der Nachlaßteilung bekommt.
Nur ausnahmsweise kann man das auch noch später durchsetzen.  Das ist im Einzelfall beispielsweise dann möglich, wenn die Erbengemeinschaft auf ein Wertgutachten warten muß, um eine Basis für die Nachlaßteilung zu haben.  Das sollte auch für den Fall gelten, daß der Erbschein ohne Verschulden der Miterben nicht rechtzeitig erteilt wird, weil ja ohne Erbschein gar keine Verfügung über die Immobilie möglich ist.  Für die Erben bleibt der Zeitdruck erhalten, damit das Kriterium „unverzüglich“ eingehalten wird; sie müssen jetzt so schnell wie möglich alles in die Wege leiten, damit die Witwe das Alleineigentum am Familienheim bekommt und somit diesen Teil des Nachlasses steuerfrei bekommt.
Für normale Erben kann es ziemlich schwierig sein, das alles reibungslos zu erreichen, so daß der Steuervorteil tatsächlich genutzt werden kann.  Bei der Abwicklung kann es gut sein, einen Fachanwalt für Erbrecht zu konsultieren, weil der sowohl das Erbrecht als auch die Erbschaftsteuer beherrscht und seine Mandanten in derartigen Fällen kompetent betreuen kann.

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