Seit einiger Zeit kommt es immer wieder vor, daß eine bestimmte Geldanlage für die Erben sehr große Probleme verursacht: Der Finanzvertrieb „Securvita“ hat sich für umweltbewußte Anleger zusammen mit einem Treuhänder in Irland etwas wohlklingendes ausgedacht. Wegen der Verwahrung in Irland funktioniert das im Erbfall aber gar nicht gut. Für die Abwicklung des Securvita GreenEffects NAI Natur-Aktien Fonds verlangt der Treuhänder in Irland einen “Grant of Probate”.
Securvita GreenEffects Aktienfonds
„Securvita GreenEffects NAI Natur-Aktien Fonds“ ist ein offener Aktienfonds, der in „umweltfreundliche“ Aktien investiert. Dieser Fonds ist in Deutschland zum Vertrieb zugelassen. Die Anteile werden sogar an der Kleinanlegerbörse in Stuttgart gehandelt. Man wird den Fonds wohl in jedes Wertpapierdepot bei Banken und Sparkassen legen können.
Securvita ging aber einen anderen Weg und läßt die Fonds-Anteile ihrer Kunden in Dublin bei einem Trustee (Treuhänder) verwahren, der die Anteile wiederum bei einer irischen Bank ins Depot legt. Warum dieser unnötige Umweg genommen wird, erschließt sich erst einmal nicht – außer man geht von Provisionsmaximierung des Finanzvertriebs aus.
Treuhänder im Ausland
Im Erbfall des Monats ist regelmäßig Northern Trust (Ireland) der Treuhänder. Mit diesem Treuhänder im Ausland fangen die Probleme spätestens im Erbfall an: Irland macht nicht mit bei der Europäischen Erbrechtsverordnung, so daß nicht einmal ein Europäisches Nachlaßzeugnis helfen würde. Der irische Treuhänder verlangt für die Abwicklung von Erbschaften normalerweise irische Legitimationspapiere für den Nachlaß. Und das Rechtssystem ist dort völlig anders als in den kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen:
Executor oder Administrator
Es ist in Irland egal, wer Erbe ist. Dort kommt es nur auf die Berechtigung zur Abwicklung an. Das macht entweder ein Executor, der im Testament ausdrücklich angeordnet ist, oder ein Administrator of the Estate (Nachlaß-Abwickler). Für die Dokumente zur Legitimation ist ein Antrag erforderlich, den das Probate Office beim High Court in Dublin ausstellt. Wenn es Streit darüber gibt, wer diese Aufgabe haben soll, kann auch ein anderes Gericht zuständig sein.
Theoretisch kann man in Irland vor Gericht immer für sich selber sprechen. In der Praxis nimmt man sich aber einen Anwalt, der das Verfahren kennt.
Rechtsanwalt in Irland, Solicitor, Barrister
In Irland ist der Anwaltsberuf zweigeteilt: Solicitor sprechen mit Mandanten, haben häufig aber nur einen Bachelor-Abschluß, der nicht halb so viel Jurastudium verlangt wie das Staatsexamen eines deutschen Rechtsanwalts. Wenn der Solicitor juristische Schwierigkeiten sieht, wird er einen Barrister fragen, der das relevante Rechtsgebiet gut beherrscht, jedoch nicht mit Mandanten sprechen darf. Und wenn der Erblasser in Deutschland gelebt hat, ist noch etwas anderes nötig: Für das deutsche Erbrecht verlangt der irische Richter ein Rechtsgutachten, den „Affidavit of Foreign Law“.
Affidavit of Foreign Law (Rechtsgutachten)
Dieses Rechtsgutachten muß ein deutscher Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Erbrecht erstellen und sein Gutachten an Eides statt versichern. Es kann schwierig sein, einen geeigneten Gutachter zu finden, der das in englischer Sprache macht und sich zutraut, die eidesstattliche Versicherung zum Gutachten für ein ausländisches Gericht zu leisten. Der Abwickler braucht dann noch eine PPS-Number (Personal Public Service Number, die in Irland z.B. jeder steuerpflichtige hat). Diese Nummer muß man dann auch noch beantragen. Jedenfalls wird es teuer und langwierig.
Bei diesem Sammelsurium an Herausforderungen stellt sich schnell die Frage, ob es nicht auch anders geht. Als Fachanwalt für Erbrecht mit jahrelanger Erfahrung in deutsch-irischen Angelegenheiten hat Rechtsanwalt Stefan Mannheim schon eine Reihe sicher Fälle abgewickelt, sowohl als Rechtsanwalt wie auch als Rechtsgutachter.
Grant of Probate – Grant of Administration with Will Annexed
Dabei ist jeder Fall anders, und damit sind auch eigentlich sehr unterschiedliche Legitimationspapiere nötig. Im einen Fall wäre es ein Grant of Probate, im anderen Fall ein Grant of Administration with Will Annexed, und was noch an unterschiedlichen Dokumenten gibt.
Schon seit Jahren beschäftigt uns diese immer gleiche Problematik, und Securvita lernt nicht dazu, wie sie die Abwicklung im Erbfall vernünftig leisten können. Statt dessen bekommen wir es in jedem Fall mit einer neuen Anwaltskanzlei zu tun, die im Auftrag der Securvita erst mal abwiegelt, abstreitet, die falschen Dokumente für die Abwicklung verlangt usw. Am Ende sind die Fälle, die wir bearbeitet haben, jedes Mal nach zeit- und nervenraubendem Streit erledigt worden. Die Erben haben dann eben doch Zugriff auf diese „GreenEffects“-Geldanlage bekommen ohne irgendeinen Grant vom irischen Nachlaßgericht vorzulegen. Der umständlichere Weg über ein irisches Probate-Verfahren ist freilich möglich, auf den Kosten bleiben dann regelmäßig die Erben der „Securvita GreenEffects“-Anlagen sitzen.
Fazit bei Verwahrung von Wertpapieren in Irland
Wer seine Wertpapiere beim Treuhänder in Irland verwahren läßt, sollte unbedingt ein passendes Testament machen. Das gilt nicht nur für Securvita GreenEffects, die einen Grant of Probate bzw. andere Probate-Dokumente in Irland nötig machen. Wer in Deutschland lebt muß dabei sowohl deutsches als auch irisches Erbrecht beachten. Das ist zwar sehr schwierig, aber für einen echten Fachmann kein Hexenwerk. Formalien, Inhalt und Abwicklung sind in beiden Ländern unterschiedlich geregelt. Gerne helfen wir Ihnen dabei, diese Herausforderung zu meistern.